Dr. Maximilian Heim

Salary Partner

RechtsanwaltFachanwalt für Strafrecht

Maximilian Heim ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ausschließlich im Strafrecht tätig. Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, insbesondere im Bereich der Untreue- und Korruptionsdelikte. Besonderes Interesse gilt daneben der Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit betrieblichen Schadensereignissen.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Maximilian Heim von 2006 bis 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München bereits mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich „Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention“. Ab 2008 war er an der Münchener Universität Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Volk für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.

Schon während des Referendariats im Bezirk des OLG München war Maximilian Heim als wissenschaftlicher Mitarbeiter mehrere Jahre für die Strafrechtsboutique Lohberger & Leipold im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Im Anschluss sammelte er dort als Rechtsanwalt sechs Jahre lang umfangreiche Erfahrungswerte in der Verteidigung und Vertretung von Individualpersonen und Unternehmen. Seit dem Start der Kanzlei im Januar 2021 ist Maximilian Heim nunmehr Salary Partner bei BEUKELMANN | MÜLLER | PARTNER Rechtsanwälte mbB.

Im Jahr 2016 wurde Maximilian Heim mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Dissertation im Bereich der Untreue zum Dr. jur. promoviert. Er ist seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht.

Maximilian Heim ist ständiger Autor der Rubrik Strafrecht in der NJW-Spezial.

Er gehört laut WirtschaftsWoche zu den renommiertesten Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland („Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2024“), laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten 2023 im Wirtschaftsstrafrecht und laut FOCUS zu Deutschlands Top-Anwälten 2023 im Strafrecht.

 

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.

„Justiz 2.0? – Die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts“, NJW-Spezial 2012, 184

Rezension „Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB“ (Kneba), StraFo 2012, 87

„Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“, NJW-Spezial 2014, 632

„Die Relevanz der Schöffen für die Arbeit des Strafverteidigers“, NJW-Spezial 2015, 312

„Stärkung der Beschuldigtenrechte“, NJW-Spezial 2016, 440

„Reichweite der Meinungsfreiheit“, NJW-Spezial 2016, 568

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 7.11.2016 – 2 StR 96/14, NJW 2017, 1045

„Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“, NJW-Spezial 2017, 248

„Strafrechtlicher Vertrauensschutz durch Absicherung unternehmerischer Entscheidungen“, Dissertation 2016, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2017

„Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Daumenschrauben für Facebook & Co. zulasten der Meinungsfreiheit?“, StraFo 2017, 409

„Stärkung des Rechts auf Übersetzungen und Dolmetscher“, NJW-Spezial 2017, 696

„Staatstrojaner im Einsatz“, NJW-Spezial 2018, 120

„Nebenfolgen einer Verurteilung“, NJW-Spezial 2019, 120

„BMJV-Entwurf zu Verbandssanktionen: Das neue Unternehmensstrafrecht?“, in: Compliance aktuell (Hrsg. Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann), Fach 10105, Stand: 12/2019

„Das neue Unternehmensstrafrecht?! – Anmerkungen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“, StraFo 2020, 231 zusammen mit RA Dr. Stephan Beukelmann

Rezension „Konzernstrafrecht – Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis“ (Hrsg. Minkoff/Sahan/Wittig), NJW 2020, 2092

„Verschärfte Strafen für Hass und Hetze im Internet“, NJW-Spezial 2020, 440

„Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung“, NJW-Spezial 2020, 632

„Kumulative Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe“, StraFo 2020, 403

„Problemfelder der Besetzungsrüge“, NJW-Spezial 2021, 120

„Vermögensabschöpfung bei verjährten Straftaten verfassungsgemäß“, NJW-Spezial 2021, 184

„Verurteilung aufgrund eines Geständnisses des Mitangeklagten“, NJW-Spezial 2021, 376

„Bezugspunkt der Konnexität eines Beweisantrags“, NJW-Spezial 2021, 696

„Verdeckter Zugriff auf ruhende E-Mails“, NJW-Spezial 2021, 56

„Befangenheit und Psychodynamik“, StraFo 2022, 267

Rezension „Durchsuchung und Beschlagnahme“, NJW 2022, 3406

„Geplante Abschaffung des § 219 a StGB“, NJW-Spezial 2022, 120

„Durchsuchung bei Behörden“, NJW-Spezial 2022, 184

„Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers zur Verfahrenssicherung“, NJW-Spezial 2022, 312

„Kein Risiko einer Datenhehlerei bei Enthüllungsjournalismus“, NJW-Spezial 2022, 440

21.4.2021 Moderation bei „Wechselwirkungen von HinSchG-E und VerSanG-E“, Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e. V.

22.10.2021 Moderation bei „Verteidigung in der Hauptverhandlung“, Fortbildung des Forum JUST der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltverein in München

12.11.2021 Vortrag zu „Befangenheit und Psychodynamik“, 38. Herbstkolloquium der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltverein in Leipzig

30.3.2022 Moderation bei „Sanktionen und andere Maßnahmen gegen Oligarchen“, virtuelles Mittagessen des Forum JUST der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltverein

30.6.2022 Moderation bei „Besonderheiten bei der Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung von Umfangsverfahren“, virtuelle Fortbildung des Forum JUST der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltverein

2.9.2022 Moderation bei „Das Strafverteidigermandat“, Fortbildung des Forum JUST der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltverein in Hamburg