Dr. Stephan Beukelmann

Partner

RechtsanwaltFachanwalt für Strafrecht

Stephan Beukelmann ist seit vielen Jahren ein anerkannter Experte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und hier als Verteidiger und Vertreter von Individualpersonen und Unternehmen tätig. Einen Schwerpunkt stellt die Beratung in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Krisensituationen dar, in denen neben der Aufarbeitung der Vergangenheit insbesondere aufwändige Compliance-Maßnahmen für die Zukunft erforderlich sind. Derartige, zunächst unübersichtlich wirkende Gemengelagen erfordern neben einem erfahrenen Berater auch Schnittstellenpartner im Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrecht. Hierfür ist Stephan Beukelmann bestens vernetzt und in der Lage, kurzfristig auf im Einzelfall erforderliche Spezialisten zuzugreifen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und abzustimmen.

Stephan Beukelmann ist Mitherausgeber des Münchener Anwaltshandbuchs Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen (Verlag C.H. Beck), Mitherausgeber von Compliance aktuell (Verlag C.F. Müller), Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift StrafverteidigerForum (StraFo) sowie ständiger Autor der Rubrik Strafrecht in der NJW-Spezial. Er kommentiert u.a. die Vorschriften zum Betrug und den Insolvenzdelikten im Beck´schen Onlinekommentar StGB sowie die Vorschriften zur Untreue und dem Sozialversicherungsbetrug im Nomos Kommentar zum Gesamten Strafrecht.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Stephan Beukelmann von 1992 bis 1996 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Von 1994 bis 2000 war er dort Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Volk für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Im Jahr 2000 erfolgte die Promotion zum Dr. jur., 2001 die Zulassung als Rechtsanwalt und 2004 die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht. Von 2005 bis 2020 war er Partner der Strafrechtsboutique Lohberger & Leipold. Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und Fortbildungsreferent zum Thema „Compliance aus strafrechtlicher Sicht“.

Stephan Beukelmann wird seit vielen Jahren in Rankings gelistet, so u.a. im JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien 2022/2023 („eine Bank“, „kluger Stratege“, „gutes Verständnis für komplexe Sachverhalte“), 2021/2022 („hohe Kompetenz, Gelassenheit in Krisensituationen“, „klug“, „sachlich und menschlich ausgesprochen angenehm“), 2020/2021 („fachlich versiert u. hervorragend vernetzt“, „kollegial u. präzise“, „juristisch kreativ, professionell, strategisch stark“) und 2019/2020 („findet guten Draht zu Behörden u. Gerichten“, „hat Geduld, wenn andere schon ausflippen“) sowie im JUVE Handbuch Steuern 2022 („kommuniziert unvergleichlich gut mit den Strafverfolgungsbehörden“). Er gehört laut WirtschaftsWoche zu den Top-Anwälten 2023 im Wirtschaftsstrafrecht, laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten 2022 im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerrecht und laut FOCUS zu Deutschlands Top-Anwälten 2022 im Strafrecht.

Auch international ist Stephan Beukelmann anerkannt: Er wird laut Chambers & Partners 2023 häufig empfohlen („has substantial expertise as defence counsel in corporate, commercial and tax criminal law cases. He is active on prominent domestic and international mandates “) und ist gelistet im Handbuch „Who’s Who Legal Business Crime Defence 2022“ in den Kategorien „Corporates“ und „Individuals“. Er gehört laut „Who’s Who Legal“ außerdem zu den „Thought Leaders 2022“ im Bereich „Business Crime Defence“ sowie zu den „National Leaders“ im Bereich „Business Crime Defence 2023“. Auch bei The Legal500 wird Stephan Beukelmann regelmäßig ausgezeichnet (zuletzt: „a reliable competitor, strategically and professionally“, „characterized by strong analytical and strategic thinking”).

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch

Mitherausgeber von Compliance aktuell, C.F. Müller Verlag (Hrsg. Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann), 2020

Mitherausgeber von Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Verlag C.H. Beck (Hrsg. Volk/Beukelmann), 3.A., 2020

Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift StrafverteidigerForum (StraFo)

Kommentierung von §§ 263, 283-283d StGB, in: Beck´scher Onlinekommentar StGB (Hrsg. von Heintschel-Heinegg)

Kommentierung von §§ 78-79b, 266 -266b StGB, in: Gesamtes Strafrecht (Hrsg. Dölling/Duttge/König/Rössner), 2017

Ständiger Autor der NJW-Spezial

Mitherausgeber der Strafverteidigerpraxis (StVP), Verlag C.H. Beck

Die vollständige Publikationsliste können Sie hier downloaden.

15.01.2021 WisteV-wistra-Neujahrstagung 2021 „§ 266a StGB: Insbesondere die Meldung zur Sozialversicherung bei unklaren arbeits- und sozialrechtlichen Vorfragen“

17.4.2021 „Compliance – strafrechtliche Verortung“, Frühjahrssymposium der AG Strafrecht