Florian Opper

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RechtsanwaltFachanwalt für Strafrecht

Florian Opper war vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt mehrere Jahre als Staatsanwalt in einer auf Wirtschaftsstrafverfahren spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft München I tätig und betreute diverse Großverfahren. Im Anschluss erfolgte die Berufung zum Strafrichter im Bereich des Wirtschafts- und Betäubungsmittelstrafrechts.

Im Jahr 2016 entschied er sich für einen Wechsel in die freie Wirtschaft und ist seither als Strafverteidiger tätig. Korrespondierend mit seiner Vorerfahrung in der Justiz berät und verteidigt Florian Opper Einzelpersonen und Unternehmen sowie deren Organe im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildet die (präventive) Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit arbeits- und sozialrechtlichen Strafbarkeitsrisiken, sowie das Außenwirtschaftsrecht.

Sein Studium absolvierte er an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich des Wirtschaftsrechts und des Europäischen Rechts. Sodann war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht der Universität Würzburg sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer spezialisierten Wirtschaftsrechtskanzlei in Würzburg tätig.

Den Referendardienst leistete er in Würzburg. Die Wahlstation absolvierte er in der Konzernrechtsabteilung eines internationalen Automobilherstellers in München.

Florian Opper wird im JUVE HANDBUCH Wirtschaftskanzleien (2023/2024: „sehr klug, guter Stratege“; „besonnen, pragamt. u. lösungsorientiert“, „äußerts kompetent“; „hohe fachl. Kompetenz“) empfohlen. Er gehört laut WirtschaftsWoche zu den renommiertesten Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland („Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2021“), laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten 2023 im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht und laut FOCUS zu Deutschlands Top-Anwälten 2023 im Strafrecht.

 

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.

Vortrag 8.11.2018 bei Baker McKenzie

„Einsatz freier Mitarbeiter in der Telekommunikations-, Medien- und IT-Industrie“

Sommersemester 2018

Wirtschaftsstrafrecht, Vorlesung an der Hochschule Fresenius, München

Müller / Opper: „Ultima-ratio-Prinzip und Umgang mit der Korruption im Gesundheitswesen“, Festschrift für Reinhold Schlothauer zum 70. Geburtstag, 2018, C. H. Beck Verlag, S. 401 – 411

Koops / Opper: „Die Mitarbeiterbefragung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E – Das Ende der ‚unbedingten Auskunftspflicht‘ des Arbeitnehmers?“, BB 2020, 1589-1595

Müller / Opper / von Stetten: „Berufsrisiken des Strafverteidigers“, Strafverteidigerpraxis (StVP) Bd. 5, München, 2021

www.rak-muenchen.de
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München