
Florian Opper
Salary Partner
RechtsanwaltFachanwalt für Strafrecht
Florian Opper war vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt mehrere Jahre als Staatsanwalt in einer auf Wirtschaftsstrafverfahren spezialisierten Abteilung bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im Anschluss erfolgte die Berufung zum Strafrichter im Bereich des Wirtschafts- und Betäubungsmittelstrafrechts.
Im Jahr 2016 entschied er sich für einen Wechsel in die freie Wirtschaft und ist seither als Strafverteidiger tätig. Korrespondierend mit seiner Vorerfahrung in der Justiz betreut Florian Opper schwerpunktmäßig Mandate im Wirtschaftsstrafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bilden das Steuerstrafrecht sowie das Medizinstrafrecht. Florian Opper übernimmt jedoch Mandate auch aus anderen Bereichen des Strafrechts.
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich des Wirtschaftsrechts und des Europäischen Rechts. Sodann war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht der Universität Würzburg sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer spezialisierten Wirtschaftsrechtskanzlei in Würzburg tätig.
Den Referendardienst leistete er in Würzburg. Die Wahlstation absolvierte er in der Konzernrechtsabteilung eines internationalen Automobilherstellers in München.
Er gehört laut WirtschaftsWoche zu den renommiertesten Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland („Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2021“) und zählt laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten 2022 im Wirtschaftsstrafrecht.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.
Vortrag 8.11.2018 bei Baker McKenzie
„Einsatz freier Mitarbeiter in der Telekommunikations-, Medien- und IT-Industrie“
Sommersemester 2018
Wirtschaftsstrafrecht, Vorlesung an der Hochschule Fresenius, München
Müller / Opper: „Ultima-ratio-Prinzip und Umgang mit der Korruption im Gesundheitswesen“, Festschrift für Reinhold Schlothauer zum 70. Geburtstag, 2018, C. H. Beck Verlag, S. 401 – 411
Koops / Opper: „Die Mitarbeiterbefragung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E – Das Ende der ‚unbedingten Auskunftspflicht‘ des Arbeitnehmers?“, BB 2020, 1589-1595
Müller / Opper / von Stetten: „Berufsrisiken des Strafverteidigers“, Strafverteidigerpraxis (StVP) Bd. 5, München, 2021
www.rak-muenchen.de
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München
Telefon: +49 89 2366 370
E-Mail: F.Opper@bm-partner.com